Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Mai 2024
Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Weblytics OG genauer Firmenwortlaut (im Folgendem auch “Weblytics”) und Ihnen als Unternehmer (im Folgenden auch “Sie”, “Ihnen” oder “Auftraggeber:in”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggeber:ins erkennen wir nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Das gilt insbesondere auch dann, wen wir den abweichenden Bedingungen nicht widersprechen.
(3) Im Einzelfall mit Ihnen getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(4) Änderungen der AGB durch uns sind jederzeit einseitig durch Bekanntgabe per E-Mail oder im Postweg möglich. Sie erlangen 4 Wochen nach Zugang bei Ihnen für alle aufrechten Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns Wirksamkeit, sofern Sie nicht innerhalb dieser Frist per E-Mail oder auf dem Postweg, jedenfalls aber in Schriftform, widersprechen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch Sie steht es uns jedoch frei, die jeweilige Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
Vertragsabschluss
(5) Ein Vertrag mit Ihnen kommt erst durch eine Annahmebestätigung in Textform zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung durch uns gleich.
(6) Unsere Angebote sind freibleibend. wir behalten uns Änderungen an den von uns zu erbringenden Leistungen vor, wen und soweit diese der Verbesserung unserer Leistungen dienen oder sich als sachdienlich erweisen und für Sie, insbesondere wenn die Qualität der Lieferung für den vorgesehenen Verwendungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird, zumutbar sind.
(7) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen bzw. auch die in elektronischen Medien enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
(8) Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind
(9) Insbesondere Verträge zur Suchmaschinenoptimierung von Internetseiten, Verträge zur Betreuung von Display- oder Suchmaschinenwerbungs-Kampagnen (2B Google AdWords), Verträge zur Conversion-Optimierung, Verträge über die Durchführung von Content Marketing-Maßnahmen und Verträge zur Durchführung von Online Reputationsmanagement sin Dienstleistungsverträge und es wird keine Gewähr für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen.
(10) Mündliche und schriftliche Angaben über die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von uns zu erbringenden Leistungen oder Produkte sowie Beratungen und Empfehlungen durch uns erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Insbesondere werden Sie nicht von Ihrer Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung der Eignung der Leistungen und Produkte für Ihre Ziele zu überzeugen. Entsprechendes gilt für von uns zu erbringende Dienst-, Werk- und andere Leistungen.
Leistungserbringung und Gefahrtragungen
(11) Wünschen Sie die Vereinbarung eines genauen Leistungstermins, muss dieser Termin schriftlich von uns bestätigt werden.
(12) Die Einhaltung von bestätigten Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von Ihnen beizubringender Unterlagen, Informationen, Dateien und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch Sie voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wen wir die Verzögerung zu vertreten habe.
(13) wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese Ihnen zumutbar sind. Teilleistungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
(14) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Produkten an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Lieferung an Sie übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teilleistungen.
(15) wir behalte uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wen eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt (eingeschlossen Naturereignisse und Pandemien), staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage etc. hervorgerufene Verzögerung in der Leistungserbringung länger als [2 Monte] andauert und diese Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.
Beiziehung Dritter
(16) wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen, zwecks Leistungserbringung Ihnen gegenüber, zu betrauen.
- Honorar und Zahlungsbedingungen
(17) Honorare verstehen sich in Euro (netto) ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(18) Barauslagen und sonstige (Neben-)Entgelte (“Kosten”) sind nicht vom Honorar erfasst, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart. Wen wir dennoch im Einzelfall solche Kosten im Zuge der Leistungserbringung übernehmen sollte, sind Sie verpflichtet, uns diese zu erstatten.
(19) Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, habe wir zuzüglich zum Honorar einen Anspruch auf angemessene Vergütung für die Einräumung urheber- und/oder kennzeichenrechtlicher Nutzungsrechte, gleich welcher Rechtsnatur diese sin sollten.
(20) Der Honoraranspruch ist – nach Beendigung der Leistungserbringung – [7] Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. wir sind berechtigt, einen angemessen Vorschuss zu verlangen. 50% des vereinbarten Honorars gelten als angemessen.
(21) wir sind berechtigt, für erbrachte Teilleistungen Zwischenrechnungen zu legen. Hinsichtlich der Fälligkeit sowie Teilvorauszahlungen gilt R 20 entsprechend.
(22) Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Ihren Lasten gehen.
(23) Wen Sie Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändern oder abbrechen bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Sie uns alle dadurch verursachten Kosten ersetzen und uns von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Ein solcher Abbruch bzw. eine solche Änderung lässt im Übrigen unseren Honoraranspruch für die bis zur Änderung bzw. dem Abbruch erbrachten Leistungen unberührt. Sie erwerben in einem solchen Fall keine Eigentums- und/oder Nutzungsrechte, gleich welcher Rechtsnatur, an den von uns erbrachten Leistungen.
(24) Sollte uns an dem Abbruch kein Verschulden in Form einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung treffen, sind wir zur Geltendmachung der vereinbarten Gesamthonorars berechtigt. Die Anwendung des $ 1168 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt Rz 23 entsprechend.
- Verzug
(25) Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Vergütung schulden Sie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe ($ 456 UGB). wir sind berechtigt, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(26) Sollten Sie sich m Zahlungsverzug befinden, sind Sie überdies verpflichtet, uns insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Angemessen in diesem Sinne sind jedenfalls Kosten i.d.H.v. zumindest EUR 20,- für jeweils in Mahnschreiben sowie die Kosten, die mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens und/oder eines Rechtsanwaltes verbunden sind.
(27) Bei Verzug mit der Annahme unserer Leistungen habe wir zusätzlich zum Honoraranspruch das Recht, wahlweise einen neuen Termin zwecks Leistungserbringung zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme sind wir berechtigt, einen verschuldensunabhängigen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% der vertraglichen Vergütung geltend zu machen.
(28) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, bis zur Bezahlung unserer Leistungen keine weiteren Leistungen zu erbringen (Zug-um-Zug Einrede). Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, sind wir berechtigt, die sofortige Erfüllung des gesamten noch offenen Honorars zu verlangen.
Kostenvoranschläge
(29) Kostenvoranschläge sind, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen und ausdrücklichen Vereinbarung, ohne Gewährleistung. Wen für uns absehbar ist, dass die geschätzten Kosten um mehr als 15% überschritten werden, werde wir Sie informieren. Eine solche Kostenüberschreitung gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie dieser nicht binnen [5] Werktagen, nachdem wir Sie informiert habe, schriftlich widersprechen.
(30) Im Falle einer Kostenüberschreitung um bis zu 15 % ist eine gesonderte Information nicht erforderlich und gilt diese von Ihnen als genehmigt.
- Aufrechnung
(31) Sie dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
Konzept- und Ideenschutz
(32) Hat ein/e potentieller Auftraggeber:in (im Folgenden “Auftraggeber:in”) uns vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und komme wir dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gelten nachstehende Regelungen:
(33) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch uns treten der Auftraggeber:in und wir in eine geschäftliche Beziehung, für die auch die gegenständlichen AGB gelten.
(34) Der Auftraggeber:in anerkennt, dass wir bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringen, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
(35) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkshöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung ist dem Auftraggeber:in schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
(36) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkshöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können dennoch den Ursprung der Vermarktungsstrategie begründen. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sin und der Vermarktungsstrategie
ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung sin insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel etc. anzusehen, auch wenn sie keine Werkshöhe erreichen.
(37) Der Auftraggeber:in verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von uns m Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw nutzen zu lassen.
(38) Sollte der Auftraggeber:in der Auffassung sein, dass ihm von uns Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation selbst gekommen ist, so hat er uns dies sindnen [3] Tagen nach dem Tag
der Präsentation schriftlich (E-Mail ist ausreichend) unter Anführung von Beweismitteln, die eine exakte zeitliche Zuordnung des behaupteten Umstandes erlauben, bekannt zu geben.
(39) Im gegenteiligen Fall ist davon auszugehen, dass wir dem Auftraggeber:in eine für in neue Idee präsentiert habe. Wird die Idee vom Auftraggeber:in verwendet, so ist davon auszugehen, dass wir dabei
verdienstlich wurde. In diesem Fall sind wir berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen zu verlangen. Mangels gesonderter Vereinbarung hat das angemessene Entgelt jedenfalls den auf unserer Site verursachten gesamten Sach- und Personalaufwand und sämtliche vergüteten bzw. zu vergütenden Fremdleistungen abzudecken.
Rechtsübertragung und Quell- /Sourcecodes
(40) Sie erwerben erst mit der vollständigen Zahlung des bis einschließlich zur Abnahme fälligen Honorars das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen. Die kostenfreie Nutzung angelieferter Sachen vor der Abnahme ist gestattet.
(41) Sie erwerben, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt wurde, erst mit der vollständigen Zahlung des bis einschließlich zur Abnahme fälligen Honorars das einfache, nicht-ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Republik Osterreich beschränkte, zeitlich unbegrenzte Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen für den vereinbarten Verwendungszweck im definierten Umfang oder die sonstigen urheberrechtsgeschützten Produkte (wie B, aber nicht abschließend: Logo, Webdesign, Bilder, Texte, Skizzen, Zeichnungen, Konzepte etc.) zu nutzen
(42) Die kostenfreie Nutzung zu Testzwecken ist auch vor der Abnahme – bis auf Widerruf – gestattet.
(43) Änderungen von uns erbrachter Leistungen, gleich in welcher Form, sind nur mit unserer schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Dasselbe gilt, wen die Leistungen zu Zwecken genutzt werden sollen, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalt hinausgehen.
(44) Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung unserer Leistung sind wir berechtigt, ein angemessenes Entgelt in doppelter Höhe für diese Nutzung zu verlangen.
(45) Soweit wir mit freier Software arbeite bzw. diese in der Software für Sie implementiere, umfasst die Rechtsübertragung bzw. -einräumung an Sie keine weiteren Rechte, als sie uns selbst zustehen.
(46) Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung.
(47) Im Rahmen der Erstellung von Websites wird Ihnen mit der vollständigen Zahlung der gesamten geschuldeten Vergütung der Quellcode zur Verfügung gestellt. Sie sind berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für Ihre eigenen Zwecke erfolgen. Sie sin nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht wird entsprechend beschränkt. Das nach dem Vertrag
eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.
(48) Im Rahmen der Erstellung von Websites gilt das eingeräumte Nutzungsrecht nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Sie sind nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen.
(49) Bei den von uns erstellten Produkten und/oder Leistungen werden an geeigneten Stellen Hinweise auf unsere Urheberschaft aufgenommen.
Referenzen
(50) wir darf Sie in all unseren Veröffentlichungen und in anderer Art und Weise al Referenzkunden unentgeltlich nennen. wir darf ferner die vertragsgegenständlichen Produkte und/oder Leistungen nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken unentgeltlich öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
Schutzrechte Dritter an Produkten und Leistungen
(51) wir gehen davon aus, dass der vertragsgemäße Gebrauch der von uns erbrachten Leistungen und/erstellen Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt.
(52) Sie und wir werden sich jedoch gegenseitig unverzüglich informieren, wen Dritte Schutzrechtsverletzungen wegen der Produkte und/oder Leistungen geltend machen. In diesem Fall werde wir die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen bzgl. der behaupteten Schutzrechtsverletzung tragen und über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen sowie etwaige Vergleiche – mit Wirkung Ihnen gegenüber-entscheiden.
(53) Beeinträchtigt eine vertragsgemäße Nutzung die Schutzrechte Dritter, habe wir die Wahl, ob die Lizenz erworben, die Software geändert oder – eventuell teilweise – ausgetauscht wird.
(54) Räume wir die Rechte Dritter nicht aus, sind Sie ausschließlich zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
Pflichten des/r Auftraggeber:in
(55) Sie werden uns bei der Vertragserfüllung/-durchführung im erforderlichen Umfang unterstützen. Sie werden uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die wir Sie zwecks Vertragserfüllung/-durchführung bitte, zur Verfügung stellen.
(56) Sie werden uns die in die Leistungen und Produkte Inhalte zur Verfügung stellen. Für die Herstellung des Inhalts sind alleine Sie verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der von Ihnen zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit den Leistungen und/oder dem Produkt verfolgten Zwecke eignet, sind wir nicht verpflichtet. wir sind nur bei offenkundigen Fehlern verpflichtet, Sie auf die Mängel des Inhalts hinzuweisen.
(57) Zu dem von Ihnen bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die zur Erbringung von Dienstleistungen zu verwendenden oder in die Produkte Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken und soweit erforderlich sonstige Rechte/Lizenzen.
(58) Sie garantieren uns, dass Sie an allen uns zur Verfügung gestellten Inhalten ausreichend berechtigt und diese frei von datenschutzrechtlichen Einschränkungen sind. Sollte wir hinsichtlich der von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, werden Sie uns auf erstes Anfordern schad- und klaglos halten.
(59) Bei der Betreuung von Sponsored Links-Kampagnen (.B. Google AdWords) garantieren Sie, dass die von Ihnen beauftragte Anzeige nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, Marken- und Kennzeichenrechts oder des Urheberrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. wir sind nicht zur Prüfung von Anzeigen auf Ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet. Sollte wir hinsichtlich der von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, werden Sie uns auf erstes Anfordern schad- und klaglos halten.
(60) wir hafte nicht für Schäden, die aufgrund von Verletzungen Ihrer Mitwirkungspflichten entstehen, sowie nicht für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die uns von Ihnen zur Erbringung der Leistungen vorgegeben werden.
(61) Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, sind wir berechtigt, Ihnen den dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Insbesondere gilt dies, falls die oben genannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden.
Untersuchung und Abnahme
(62) Sie werden unsere Produkte und/oder Leistungen (zusammen “Leistungen”) unverzüglich nach der Ablieferung/Übergabe durch uns, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang und nach dem Vertragszweck tunlich ist, überprüfen und, wen sich ein Mangel zeigt, uns dies unverzüglich, das heißt spätestens sindnen [7] Werktagen nach der Entdeckung, anzeigen.
(63) Unterlassen Sie diese Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war.
(64) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(65) Vor der Abnahme sind Sie auch verpflichtet, die Entgegennahme von Warn und Werk- oder Dienstleistungen zu bestätigen.
Gewährleistung
(66) Sofern unsererseits in Werk geschuldet wird, gilt vorbehaltlich der Erfüllung der Obliegenheiten durch Sie nach Punkt 14 Folgendes:
(67) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Herstellung eines neuen Werkes (Austausch) berechtigt. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten habe, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so sind Sie grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
(68) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. wir sind zu mehrmaligen Nachbesserungsversuchen (mindestens 3 Nachbesserungsversuche) berechtigt, es sei denn, diese sind Ihnen unzumutbar.
(69) Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten ab der Übergabe. Die Vermutungsregelung des $ 924 ABGB wird ausgeschlossen.
(70) Soweit Sie Ihrerseits wegen eines von uns hergestellten Werkes Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sin, bleiben Ihnen die Rechte nach $ 933b Abs 1 ABGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung unsererseits geschuldet ist. In zeitlicher Hinsicht ist das Regressrecht auf 1 Jahr nach der Übergabe des Werkes beschränkt.
Allgemeine Haftung
(71) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird, wen und soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Personenschäden.
(72) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für grob fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach mit dem vereinbarten Honorar (exl. USt.) begrenzt. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich nicht auf Personenschäden.
(73) Rz 71 und 72 gelten entsprechend auch im Falle der Anwendbarkeit des $ 933a ABGB.
(74) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus der Produkthaftung.
(75) Schadensersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
(76) Der gegenständliche Vertrag entfaltet weder Schutzwirkungen zu Gunsten noch begründet er in echtes Forderungsrecht Dritter.
Datengeheimnis und Datenschutz
(77) wir werde personenbezogene Date als Datenverarbeitungen, die uns im Zuge der Leistungserbringung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis).
(78) Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
(79) Wenn und soweit wir als Auftragsverarbeiter i.d. Art 4 Ziff. 8 DSGVO für Sie als Verantwortliche personenbezogene Daten verarbeiten sollte, verpflichte wir uns, unverzüglich eine die Anforderungen des Art 28 DSGVO erfüllende Auftragsdatenverarbeitung mit Ihnen abzuschließen.
Allgemeine Bestimmungen
(80) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages, einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst, bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine
strengere Form erforderlich ist. Das gilt auch für das Abgehen von dem hiermit vereinbarten Schriftformerfordernis, wobei in solches Abgehen im Zweifel nicht zu vermuten ist.
(81) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder dieser Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, welche dem Sin und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am ehesten entspricht. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.
(82) Die Parteien verzichten auf die Anfechtung oder Aufhebung dieses Vertrages auf jedweder rechtlichen Grundlage, einschließlich aufgrund Irrtums, Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage und laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte).
(83) Die Anwendung des $ 915 ABGB ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(84) Auf den Vertrag ist österreichisches materielles Recht – unter Ausschluss der österreichischen Bestimmungen über die Rück- und Weiterverweisung – anzuwenden. Die allfällige Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
(85) Für alle sich aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit diesem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Ansprüchen bzw. Forderungen, gleich welcher Rechtsnatur diese sein mögen, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Auslegung, der Gültigkeit, der Erfüllung und der Auflösung dieses Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichtes in Wien Innere Stadt vereinbart.
(86) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Weblytics OG.